LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.04.2007
8 Sa 32/06
Normen:
InsO § 129 § 131 Abs. 1 Ziff. 2 ; BetrAVG § 1 § 2 ; BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 27.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 25 Ca 8811/05

Massezugehörigkeit des eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrechts auf Versicherungsleistungen in der Insolvenz des Arbeitgebers bei eindeutiger Vorbehaltsklausel - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für entgegenstehende Zusage des Insolvenzverwalters

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.04.2007 - Aktenzeichen 8 Sa 32/06

DRsp Nr. 2007/17593

Massezugehörigkeit des eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrechts auf Versicherungsleistungen in der Insolvenz des Arbeitgebers bei eindeutiger Vorbehaltsklausel - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für entgegenstehende Zusage des Insolvenzverwalters

1. Regelt die Versorgungszusage, dass der Arbeitnehmer aus der Versicherung "unwiderruflich bezugsberechtigt" ist, seine Ansprüche aber erlöschen, wenn er vor Eintritt des Versicherungsfalles aus den Diensten der Schuldnerin ausscheidet, gehört der Anspruch auf die Versicherungsleistungen in der Insolvenz des Arbeitgebers zur Insolvenzmasse, wenn die Voraussetzungen des Vorbehalts erfüllt sind.2. Stellt die Vorbehaltserklärung unmissverständlich auf die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Unverfallbarkeit nach § 1 betriebliches Altersversorgungsgesetz ab und enthält sie weder Arten eines Beendigungstatbestandes noch Angaben dazu, aus welcher Sphäre die Beendigung des Arbeitsverhältnisses herrührt, ist die Vorbehaltsklausel so unmissverständlich und eindeutig, dass eine Lesart, der Vorbehalt solle nicht im Falle einer insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten, ausgeschlossen ist.