OVG Niedersachsen - Beschluss vom 06.12.2012
4 LA 220/12
Normen:
SGB VIII § 94 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Stade, vom 19.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 41/11

Maßgeblichkeit des jeweiligen Monatseinkommens für die Bemessung des zu zahlenden Kostenbeitrags des Beitragspflichtigen gem. § 94 Abs. 1 S. 1 SGB VIII

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.12.2012 - Aktenzeichen 4 LA 220/12

DRsp Nr. 2013/2969

Maßgeblichkeit des jeweiligen Monatseinkommens für die Bemessung des zu zahlenden Kostenbeitrags des Beitragspflichtigen gem. § 94 Abs. 1 S. 1 SGB VIII

Das im jeweiligen Monat der Kostenbeitragspflicht erzielte Einkommen des Kostenbeitragspflichtigen ist für die Bemessung der Höhe des zu zahlenden Kostenbeitrags maßgebend.

Normenkette:

SGB VIII § 94 Abs. 1 S. 1;

Gründe

Der Berufungszulassungsantrag hat keinen Erfolg. Denn die Darlegungen des Klägers zur Begründung seines auf den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Zulassungsantrags begründen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils.