I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen in Anspruch. Der Beklagte war vom 01.01.2003 bis 30.06.2004 für die Klägerin tätig. Er hat in der Zeit vom 01.01.2003 bis 31.03.2004 monatlich 2.800,-- EUR Provisionsvorschüsse, insgesamt 42.000,-- EUR, erhalten. Seine Tätigkeit entfaltete der Beklagte aufgrund des zwischen den Parteien abgeschlossenen "M.-Consultant-Vertrages" vom 10.10.2002 (Anlage K 1). Der Beklagte hatte von der Klägerin ein Notebook gemietet, für das er monatlich 189,80 EUR Miete bezahlen sollte.
Nach den von der Klägerin vorgelegten Kontoblättern sind dem Beklagten für seine Vermittlungstätigkeit für die Zeit vom 01.01.2004 bis 30.06.2004 2.525,74 EUR und 2.556,08 EUR auf dessen Konto überwiesen worden.
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