Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.07.2013 - Az. 6 Ca 3175/12 - teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin (weitere) 24.614,16 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2013 zu zahlen.
2.Die Berufung im Übrigen und die Anschlussberufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 15 %, die Beklagte zu 85 %.
4.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen, für die Klägerin wird sie nicht zugelassen.
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