LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 04.06.2010
2 Sa 325/09
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; TV-SozAb-L § 3; TV-LSA Schulen (2008);
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 08.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3414/08

Mehrarbeitsvergütung für Lehrer bei Teilnahme an Klassenfahrten

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.06.2010 - Aktenzeichen 2 Sa 325/09

DRsp Nr. 2010/21055

Mehrarbeitsvergütung für Lehrer bei Teilnahme an Klassenfahrten

1. Die Durchführung von mehrtägigen Klassenfahrten gehört zu dem herkömmlichen Berufsbild eines Lehrers. 2. Lehrer im Landesdienst von Sachsen-Anhalt, deren regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung durch eine niedrigere besondere regelmäßige Unterrichtsverpflichtung nach dem TV-LSA Schulen 2008 i. V. m § 3 TV - Soziale Absicherung - L ersetzt wird (vorliegend 21 statt 25 Stunden/Woche Unterrichtsverpflichtung), werden durch diese Absenkung nicht zu Teilzeitbeschäftigten, sondern gelten weiterhin als vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. 3. Solche Lehrer mit einer tariflich abgesenkten Unterrichtsverpflichtung nach dem TV-LSA Schulen 2008, die eine einwöchige Klassenfahrt betreuen, haben keinen Anspruch auf Bezahlung einer Vergütung, die der bisherigen Vollzeitbeschäftigung ohne Anwendung des TV-LSA Schulen 2008 (= 25 Stunden Unterrichtsverpflichtung/Woche) entspricht. Sie sind auch während der Klassenfahrt weiterhin nach der abgesenkten tariflichen Arbeitszeit (= vorliegend 21 Stunden/Woche) zu vergüten. Ein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG ist hierin nicht zu erblicken.