LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.11.2018
L 25 AS 3043/14
Normen:
SGB II § 21 Abs. 5;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 03.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 99 AS 23782/12

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Leistungen nach dem SGB IIGesundheitliche BeeinträchtigungUrsachenzusammenhang zwischen den medizinischen Gründen und der kostenaufwändigen Ernährung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2018 - Aktenzeichen L 25 AS 3043/14

DRsp Nr. 2019/24

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Leistungen nach dem SGB II Gesundheitliche Beeinträchtigung Ursachenzusammenhang zwischen den medizinischen Gründen und der kostenaufwändigen Ernährung

1. Ein Anspruch auf einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II setzt gesundheitliche Beeinträchtigungen voraus. 2. Diese müssen eine Ernährung erforderlich machen, deren Kosten aufwändiger sind, als dies für Personen ohne diese Beeinträchtigungen der Fall ist. 3. Voraussetzung ist ein Ursachenzusammenhang zwischen den medizinischen Gründen und der kostenaufwändigen Ernährung, ohne dass es auf deren Einhaltung ankommt.

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 3. November 2014 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Kostenentscheidung des Beklagten in seinem Widerspruchsbescheid vom 22. November 2013 bleibt hiervon unberührt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 21 Abs. 5;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 1. April 2012 bis zum 31. März 2014 unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung.