I. Der Beschwerdeführer ist Chefarzt der Pathologie eines Krankenhauses und zugleich niedergelassener Vertragsarzt, der seine Praxis in den Krankenhausräumen führt. Er wendet sich gegen die Minderung seiner Vergütung für Leistungen, die er für Krankenhauspatienten mit Wahlleistungen privatärztlich in seiner Eigenschaft als niedergelassener Arzt erbracht hat.
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