Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 17.11.2010 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob der Kläger ab dem 01.12.2003 Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsrente hat.
Der 0.0.1956 geborene Kläger war seit dem 01.06.1977 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen beschäftigt. Ihm wurde auf Grundlage der "Pensionsordnung für die H. W. KG D." vom 01.07.1976, wegen deren genauen Inhalts auf die mit der Klage überreichte Kopie (Bl. 8 - 11 d.A.) Bezug genommen wird, eine betriebliche Altersversorgung zugesagt.
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