LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.08.2010
8 Sa 2849/09
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; TV Zulagen oberste Bundesbehörden § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 21.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 56 Ca 10745/09

Ministerialzulage für Systemadministrator bei vorübergehender organisatorischer Zuordnung mit herausgehobener Tätigkeit

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.08.2010 - Aktenzeichen 8 Sa 2849/09 - Aktenzeichen 8 Sa 700/10

DRsp Nr. 2011/6576

Ministerialzulage für Systemadministrator bei vorübergehender organisatorischer Zuordnung mit herausgehobener Tätigkeit

Übt ein Angestellter als Systemadministrator für die Dauer seiner Zugehörigkeit zum Bundesministerium der Verteidigung eine ihm übertragene herausgehobene Funktion aus und erfüllt er damit die Voraussetzungen der Gewährung einer Ministerialzulage gemäß § 2 des Tarifvertrags über Zulagen an Angestellte bei obersten Bundesbehörden, steht ihm für die Zeit seiner organisatorischen Zuordnung auf Grundlage einer Versetzung eine Ministerialzulage zu.

I. Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin - 56 Ca 10745/09 - vom 21.10.2009 werden zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5 zu tragen.

III. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1; TV Zulagen oberste Bundesbehörden § 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung der beklagten Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Ministerium der Verteidigung an den Kläger eine Ministerialzulage zu zahlen.