I. Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin - 56 Ca 10745/09 - vom 21.10.2009 werden zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger zu 4/5 und die Beklagte zu 1/5 zu tragen.
III. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der beklagten Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Ministerium der Verteidigung an den Kläger eine Ministerialzulage zu zahlen.
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