I.
Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren nunmehr noch über die Frage, ob die Bet. zu 1) verpflichtet ist, den Arbeitnehmer L... in eine tarifliche Vergütungsgruppe des Gehaltstarifvertrages für die Firma "D..." einzugruppieren.
Die Bet. zu 1) ist eine Tochtergesellschaft der Firma "D..." Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG (im folgenden: "D..."). Bet. zu 2) ist der bei der Firma "D..." gebildete Betriebsrat.
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