LAG Hamm, vom 19.01.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 1 TaBV 111/93
ArbG Bochum, vom 30.03.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 2 BV 86/92
Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal
BAG, Beschluß vom 18.10.1994 - Aktenzeichen 1 ABR 9/94
DRsp Nr. 1995/3120
Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal
»Der Einsatz von Fremdpersonal im Betrieb ist nur dann nach § 99BetrVG mitbestimmungspflichtig, wenn dieses Personal in den Betrieb eingegliedert wird. Die Eingliederung setzt voraus, daß der Arbeitgeber des Betriebs auch gegenüber dem Fremdpersonal wenigstens einen Teil der Arbeitgeberstellung übernimmt. Sie ist dagegen zu verneinen, wenn nur das betriebsfremde Unternehmen die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über den Arbeitseinsatz nach Zeit und Ort zu treffen hat (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).«
A. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Einsatz von Fremdpersonal beim Leergut-Rückversand in den B.er Werken der Arbeitgeberin, einer Automobilherstellerin, der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99BetrVG unterliegt.
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