VG Osnabrück, vom 06.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 B 2/07
Mitbestimmung bei Öffnung einer Sparkasse an Sonnabenden - Aufgabenerfüllung; Dienstvereinbarung; Mitbestimmung; Öffnungszeiten; Sparkasse
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.01.2008 - Aktenzeichen 18 MP 14/07
DRsp Nr. 2008/7521
Mitbestimmung bei Öffnung einer Sparkasse an Sonnabenden - Aufgabenerfüllung; Dienstvereinbarung; Mitbestimmung; Öffnungszeiten; Sparkasse
»Die Entscheidung, eine Sparkasse an einem Sonnabend zu öffnen, hat allein aufgabenbezogenen Charakter und stellt daher keine mitbestimmungspflichtige innerdienstliche Maßnahme dar. Mitbestimmungspflichtig ist erst die infolge der Änderung der Öffnungszeiten notwendig werdende Arbeitszeitregelung.«
Die Beschwerde, über die gemäß § 83 Abs. 2NPersVG i.V.m. §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG sowie § 944ZPO der Vorsitzende des Fachsenats entscheidet, hat keinen Erfolg.
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