A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die tarifliche Bewertung von mit Beamten besetzten Arbeitsplätzen eine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung darstellt.
Die beteiligte Arbeitgeberin ist die Deutsche Bahn AG. Antragsteller ist der in ihrer Niederlassung O, Standort D, gewählte Betriebsrat. In diesem Betrieb werden neben Arbeitern und Angestellten beamtete Mitarbeiter beschäftigt. Diese sind der Arbeitgeberin im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn gem. §
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