LAG Köln, vom 13.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 7 TaBV 116/08
ArbG Köln, vom 07.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 14 BV 113/07
Mitbestimmung bei Versetzungen während eines Arbeitskampfs
BAG, Beschluss vom 13.12.2011 - Aktenzeichen 1 ABR 2/10
DRsp Nr. 2012/279
Mitbestimmung bei Versetzungen während eines Arbeitskampfs
Der Betriebsrat eines abgebenden Betriebs hat bei einer arbeitskampfbedingten Versetzung arbeitswilliger Arbeitnehmer in einen bestreikten Betrieb des Arbeitgebers nicht nach § 99 Abs. 1BetrVG mitzubestimmen. Das gilt unabhängig davon, ob der abgebende Betrieb in den Arbeitskampf einbezogen ist oder nicht.Orientierungssätze:1. Eine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats während eines Arbeitskampfs hat zu erfolgen, wenn bei deren uneingeschränkter Aufrechterhaltung die ernsthafte Gefahr besteht, dass der Betriebsrat eine dem Arbeitgeber sonst mögliche Arbeitskampfmaßnahme verhindert und dadurch zwangsläufig zu dessen Nachteil in das Kampfgeschehen eingreift. Dies gilt gleichermaßen für Arbeitskämpfe, die auf den Abschluss eines Verbands- oder Haustarifvertrags gerichtet sind.
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