Im Beschwerdeverfahren streiten die Beteiligten noch um die Zustimmung des Betriebsrates bei Versetzungen.
Der Arbeitgeber betreibt ein Unternehmen der Backwarenindustrie mit ca. 110 Filialen, in denen mehr als 900 Mitarbeiter beschäftigt sind.
Im Betrieb des Arbeitgebers ist ein Betriebsrat, der Antragsteller des vorliegenden Verfahrens, gebildet.
Auf die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter des Arbeitgebers finden die Tarifverträge des Bäckereihandwerks Anwendung, in denen u.a. eine Probezeit von einem Monat vorgesehen ist.
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