I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 08.04.2008 - 6 Ca 312/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres zweiten Arbeitsvertrages und die vorläufige Weiterbeschäftigung.
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