LAG Düsseldorf - Beschluss vom 20.08.2009
11 TaBV 47/09
Normen:
BBGrG § 12 Abs. 2; BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 18.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 181/08

Mitbestimmungsfreie Arbeitsplatzbewertung bei gesetzlicher Zuweisung von Beamten

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 20.08.2009 - Aktenzeichen 11 TaBV 47/09

DRsp Nr. 2009/28479

Mitbestimmungsfreie Arbeitsplatzbewertung bei gesetzlicher Zuweisung von Beamten

Der Arbeitgeber, dem nach § 12 Abs. 2 BBGrG Beamte zur Dienstleistung zugewiesen sind, ist nicht verpflichtet, den Betriebsrat bei der Arbeitsplatzbewertung/Eingruppierung gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu beteiligen.

Tenor:

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.12.2008 - 6 BV 181/08 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird für den Betriebsrat zugelassen.

Normenkette:

BBGrG § 12 Abs. 2; BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.