LAG Köln - Beschluss vom 15.09.2005
11 (12) TaBV 27/05
Normen:
BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 72/02

Mitbestimmungspflichtige Verteilung vom Arbeitgeber bereitgestellter Mittel

LAG Köln, Beschluss vom 15.09.2005 - Aktenzeichen 11 (12) TaBV 27/05

DRsp Nr. 2006/19901

Mitbestimmungspflichtige Verteilung vom Arbeitgeber bereitgestellter Mittel

»Im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (betriebliche Lohngestaltung) ist nach ständiger Rechtsprechung zwischen dem mitbestimmungsfreien "ob" und dem mitbe-stimmungspflichtigen "wie" zu unterscheiden. Die Entscheidung darüber, die vom Ar-beitgeber für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellten Mittel ganz, nur teil-weise oder (noch) gar nicht an die Arbeitnehmer zu verteilen, betrifft das mitbestim-mungspflichtige "wie".«

Normenkette:

BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit freiwilliger Leistungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Gesamtbetriebsrats.

Der Antragsteller ist der für das Bodenpersonal zuständige Gesamtbetriebsrat im Unternehmen der Antragsgegnerin.