I. Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit freiwilliger Leistungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Gesamtbetriebsrats.
Der Antragsteller ist der für das Bodenpersonal zuständige Gesamtbetriebsrat im Unternehmen der Antragsgegnerin.
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