1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 28. Oktober 2008 - 1 BV 11/08 - abgeändert:
Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, die Mitarbeiterin M. nach dem TV-Entgelt zum BMT-AW II einzugruppieren, die Zustimmung des Beteiligten zu 2) zur Eingruppierung einzuholen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Eingruppierung einer Arbeitnehmerin.
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