Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 24. Juli 2020 geändert.
Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über ein Mitbestimmungsrecht des Antragstellers im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Facebookseite für die Kinderklinik des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (im Folgenden: UKE).
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