Die Beschwerden von Betriebsrat und Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 26.10.2015 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Parteien streiten über ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung von Tarifgruppen, die ein Gehaltsband vorsehen.
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