Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 14.10.2016 -
Der Arbeitgeberin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000,00 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung aufgegeben, es zu unterlassen, ohne Zustimmung des Betriebsrates oder ohne den die Zustimmung des Betriebsrates ersetzenden Spruch einer Einigungsstelle mit dem Softwareprogramm Microsoft Excel in der seitens der Arbeitgeberin vorgegebenen Excel-Tabelle mit der Überschrift "N Klinik Anwesenheitsliste" über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, es sei denn, es handelt sich um leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG, je Arbeitstag im jeweiligen Kalendermonat
in der Zeile "Urlaub"
Einträge mit den Bezeichnungen "U" und "SU",
in der Zeile "Anwesenheit"
Einträge mit den Bezeichnungen "X", "BS", "D", "FO", "FA" und "ST",
in der Zeile"(Kind)krank" Einträge,
2.
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