Die Berufungen der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 19.12.2012 und das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 20.02.2013 - Az.:
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
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