LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 01.03.2006
13 Ta 81/06
Normen:
RVG-VV Vorbemerkung 3 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 2 Ca 395/04 - 21.12.2005,

Mitwirkung an einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung durch telefonische Bemühungen um Kostenverzicht der Gegenseite bei Berufungsrücknahme

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.03.2006 - Aktenzeichen 13 Ta 81/06

DRsp Nr. 2006/19771

Mitwirkung an einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung durch telefonische Bemühungen um Kostenverzicht der Gegenseite bei Berufungsrücknahme

»Zu einer Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG reicht es aus, wenn der zur Berufungsrücknahme entschlossene Berufungskläger telefonisch versucht, den Berufungsbeklagten zu einem Verzicht auf die Kostenerstattung zu bewegen. (Rechtsbeschwerde zugelassen).«

Normenkette:

RVG-VV Vorbemerkung 3 Abs. 3;

Gründe:

I.