LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 01.03.2006 13 Ta 81/06
Normen:
RVG-VV Vorbemerkung 3 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 2 Ca 395/04 - 21.12.2005,
Mitwirkung an einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung durch telefonische Bemühungen um Kostenverzicht der Gegenseite bei Berufungsrücknahme
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.03.2006 - Aktenzeichen 13 Ta 81/06
DRsp Nr. 2006/19771
Mitwirkung an einer auf Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung durch telefonische Bemühungen um Kostenverzicht der Gegenseite bei Berufungsrücknahme
»Zu einer Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG reicht es aus, wenn der zur Berufungsrücknahme entschlossene Berufungskläger telefonisch versucht, den Berufungsbeklagten zu einem Verzicht auf die Kostenerstattung zu bewegen. (Rechtsbeschwerde zugelassen).«
Normenkette:
RVG-VV Vorbemerkung 3 Abs. 3;
Gründe:
I.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.