BVerwG - Urteil vom 20.10.2005
2 C 12.04
Normen:
BPersVG § 77 Abs. 2 Nr. 1, 2 § 78 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 ; PostPersRG § 29 Abs. 5 und 6 ; BDG § 13 Abs. 1, 2 Satz 1 § 34 Abs. 1 § 52 Abs. 1 § 55 § 65 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BVerwGE 124, 252
DVBl 2006, 651
DÖV 2006, 750
NVwZ 2006, 469
ZBR 2006, 218
Vorinstanzen:
OVG Saarlouis - 7 R 1/03 - 08.03.2004,
VG Saarland, vom 12.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 1/02

Mitwirkung des Personalrats bei Erhebung der Disziplinarklage gegen Postbeamten - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Zugriffsdelikt - endgültiger Vertrauensverlust aufgrund umfassender Würdigung des Persönlichkeitsbildes

BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - Aktenzeichen 2 C 12.04

DRsp Nr. 2006/2087

Mitwirkung des Personalrats bei Erhebung der Disziplinarklage gegen Postbeamten - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Zugriffsdelikt - endgültiger Vertrauensverlust aufgrund umfassender Würdigung des Persönlichkeitsbildes

»1. Die Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats) bei Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten bezieht sich nur auf die disziplinarbehördliche Abschlussentscheidung, ob Disziplinarklage erhoben werden soll, nicht auf den im Falle der Klageerhebung vorgesehenen Klageantrag. 2. Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis setzt - neben der Schwere des Dienstvergehens - auch bei einem sog. Zugriffsdelikt die umfassende Würdigung des Persönlichkeitsbildes des Beamten voraus, um einen endgültigen Vertrauensverlust feststellen zu können.«

Normenkette:

BPersVG § 77 Abs. 2 Nr. 1, 2 § 78 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 ; PostPersRG § 29 Abs. 5 und 6 ; BDG § 13 Abs. 1, 2 Satz 1 § 34 Abs. 1 § 52 Abs. 1 § 55 § 65 Abs. 1 ;

Gründe:

I.