Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 07.07.2010 –
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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Die Beteiligten streiten um die Überlassung eines Mobiltelefons mit Prepaid-Karte für die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats.
Der Arbeitgeber betreibt bundesweit in ca. 10.000 Verkaufsstellen Drogeriemärkte. Die einzelnen Verkaufsstellen sind organisatorisch bestimmten Bezirken zugeordnet, denen jeweils ein Bezirksleiter vorsteht. Die einzelnen Bezirke sind organisatorisch vier in der Bundesrepublik gebildeten Vertriebsbüros untergeordnet, jedes Vertriebsbüro betreut etwa 100 Bezirke.
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