OVG Sachsen - Beschluss vom 06.12.2010
1 D 120/10
Normen:
VwGO § 166; ZPO § 114; SGB VIII § 27; SGB VIII § 33;
Vorinstanzen:
VG Chemnitz, vom 22.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 297/09

Möglichkeit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Hilfe zur Erziehung in der Form der Vollzeitpflege bei keiner Personensorgeberechtigung der Mutter in Bezug auf das betreffende Kind

OVG Sachsen, Beschluss vom 06.12.2010 - Aktenzeichen 1 D 120/10

DRsp Nr. 2011/664

Möglichkeit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Hilfe zur Erziehung in der Form der Vollzeitpflege bei keiner Personensorgeberechtigung der Mutter in Bezug auf das betreffende Kind

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 22. April 2010 - 4 K 297/09 - wird zurückgewiesen.

Normenkette:

VwGO § 166; ZPO § 114; SGB VIII § 27; SGB VIII § 33;

Gründe

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Recht mangels hinreichender Erfolgsaussichten der - auf Hilfe zur Erziehung in der Form der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII gerichteten - Klage abgelehnt.