OVG Sachsen - Beschluss vom 26.02.2010 (1 E 8/10)
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. Januar 2010 - 1 L 1021/09 - geändert und der Gegenstandswert auf 3.600,- EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde [...]