LSG Bayern - Urteil vom 17.05.2023
L 12 KA 12/23
Normen:
Ärzte-ZV § 36 Abs. 1 S. 1; Ärzte-ZV § 45 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG München, vom 14.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 28 KA 306/21

Nachbesetzung eines vollen Vertragsarztsitzes für Urologie

LSG Bayern, Urteil vom 17.05.2023 - Aktenzeichen L 12 KA 12/23

DRsp Nr. 2024/56

Nachbesetzung eines vollen Vertragsarztsitzes für Urologie

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 14.11.2022, S 28 KA 306/21, wird zurückgewiesen.

II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1. Die Kosten der übrigen Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Ärzte-ZV § 36 Abs. 1 S. 1; Ärzte-ZV § 45 Abs. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Nachbesetzung eines vollen Vertragsarztsitzes für Urologie in M. Der Beklagte hatte den Widerspruch des Klägers gegen den für ihn negativen Beschluss des Zulassungsausschusses als unzulässig verworfen.

Der Kläger ist seit ... 12.1978 approbiert und seit ... 10.1989 Facharzt für Urologie. Er war vom 01.01.1991 bis 30.06.2020 zur vertragsärztlichen Versorgung in M zugelassen. Seit dem 01.07.2020 arbeitet er im Rahmen eines Jobsharings in der urologischen Praxis seines Sohnes.

Der Beigeladene zu 1. ist seit dem ... 05.2010 approbiert und seit dem ... 03.2016 Facharzt für Urologie. In der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.03.2021 war er angestellter Arzt in der U, ab dem 01.01.2021 bis 31.03.2021 zugleich auch mit hälftigem Versorgungsauftrag in der bisherigen (Einzel-) Praxis des Beigeladenen zu 2. tätig.