Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juni 2005 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kläger die Kosten beider Instanzen zu tragen hat.
Der Streitwert wird auf 6.030,61 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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