LSG Bayern - Urteil vom 06.06.2023
L 7 BA 80/22
Normen:
SGB IV § 28 p Abs. 1 S. 1; SGB X § 28h Abs. 2; SGB X § 93; SGB X § 89 Abs. 5; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5;
Fundstellen:
DStR 2024, 313
NZS 2024, 319
Vorinstanzen:
SG Regensburg, vom 06.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 11 BA 34/21

Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung aufgrund einer sozialversicherungsrechtlichen Verbeitragung von Warengutscheinen für Beschäftigte

LSG Bayern, Urteil vom 06.06.2023 - Aktenzeichen L 7 BA 80/22

DRsp Nr. 2024/1296

Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung aufgrund einer sozialversicherungsrechtlichen Verbeitragung von Warengutscheinen für Beschäftigte

Tenor

I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 06. Juli 2022 wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Die Revision wird zugelassen.

IV. Der Streitwert wird festgesetzt auf 37.875,86 Euro.

Normenkette:

SGB IV § 28 p Abs. 1 S. 1; SGB X § 28h Abs. 2; SGB X § 93; SGB X § 89 Abs. 5; SGB IV § 28p Abs. 1 S. 5;

Tatbestand

Streitig ist die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung iHv 37.875,86 Euro aufgrund einer sozialversicherungsrechtlichen Verbeitragung von Warengutscheinen für Beschäftigte der Klägerin.

Die Klägerin betreibt nach entsprechenden Umstrukturierungsmaßnahmen im N-Konzern als 100-prozentige Tochtergesellschaft der N Marken-Discountstiftung und Co. KG Logistikzentren und ist mittels Beherrschungsund Ergebnisabführungsvertrages wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch in die KG eingegliedert. In den Logistikzentren werden ausschließlich zum Verkauf durch N bestimmte Waren gelagert und an N-Filialen ausgeliefert.