Die Parteien streiten über einen Abfindungsanspruch der Klägerin. Der als gemeinnützig anerkannte Beklagte betreibt ohne Absicht der Gewinnerzielung Krankenhäuser sowie Wohn- und Pflegeheime. Die Klägerin war seit 1978 als Stationshilfe im "S" einem Fachkrankenhaus für Geriatrie, beschäftigt.
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