I.
Das Arbeitsgericht hat der Klägerin für ihre Klage auf Zahlung des Restlohnes, die durch Urteil vom 25.09.2003 - 9 Ca 1812/03 - erledigt wurde, mit Beschluss vom 24.07.2003 und vom 25.09.2003 Prozesskostenhilfe bewilligt.
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