Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 16. März 2023 aufgehoben, soweit damit die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt worden ist.
Der Antragstellerin wird rückwirkend ab dem 16. August 2022 Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin (S
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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