1. Auf die klägerische Berufung wird das beklagte Land unter Abänderung des arbeitsgerichtlichen Urteils verurteilt, das Angebot des Klägers auf Teilnahme am Lehrerpersonalkonzept anzunehmen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt das beklagte Land.
3. Die Revision wird zugelassen.
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