LAG Köln - Urteil vom 17.02.2021
3 Sa 746/20
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 30.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2356/19

Nachweis des Schadens bei Nichtberücksichtigung der Bewerbung auf eine ausgeschriebene StelleSchadensersatz wegen nicht berücksichtigter Bewerbung nur bei Anspruch auf Stelle und einstweiligem Verfügungsverfahren ohne ErfolgNotenberücksichtigung bei Auswahlentscheidung im Einzelfall unwirksam

LAG Köln, Urteil vom 17.02.2021 - Aktenzeichen 3 Sa 746/20

DRsp Nr. 2021/6263

Nachweis des Schadens bei Nichtberücksichtigung der Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle Schadensersatz wegen nicht berücksichtigter Bewerbung nur bei Anspruch auf Stelle und einstweiligem Verfügungsverfahren ohne Erfolg Notenberücksichtigung bei Auswahlentscheidung im Einzelfall unwirksam

Ein Schadenersatzanspruch wegen Nichtberücksichtigung der Bewerbung setzt voraus, dass die Stelle bei ordnungsgemäßer Auswahl dem klagenden Bewerber hätte übertragen werden müssen und der Bewerber darf es nicht unterlassen haben, den Schaden durch den Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwehren (Anschluss an BAG, Urteil vom 28.01.2020 - 9 AZR 91/19)

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 30.07.2020 - 3 Ca 2356/19 - wird zurückgewiesen.

2.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

3.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten Schadenersatz nach einer gescheiterten Bewerbung geltend.

1. 2. 3. 1. 2. 3.