LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 02.03.2021
8 Sa 184/20
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 25.05.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 172/20

Nachweis für Einlieferung eines Schriftstücks zur PostFehlender Beweis für Zustellung einer Kündigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.03.2021 - Aktenzeichen 8 Sa 184/20

DRsp Nr. 2021/11423

Nachweis für Einlieferung eines Schriftstücks zur Post Fehlender Beweis für Zustellung einer Kündigung

Mangels Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung ist eine Kündigung unwirksam.

Tenor

1

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25. Mai 2020 - 8 Ca 172/20 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 139,44 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte; die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger.

4

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren zuletzt noch um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, hierbei aber vorrangig über den Zugang einer zuvor ausgesprochenen Kündigung.

1. 2.