Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25. Mai 2020 -
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte; die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger.
4Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren zuletzt noch um Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, hierbei aber vorrangig über den Zugang einer zuvor ausgesprochenen Kündigung.
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