LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 03.11.2021
7 Sa 123/21
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 703;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 11.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 739/19

Nachweis schriftlicher Bevollmächtigung im Verfahren vor dem LandesarbeitsgerichtVorlage einer Vollmachtskopie nicht ausreichend

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2021 - Aktenzeichen 7 Sa 123/21

DRsp Nr. 2022/4814

Nachweis schriftlicher Bevollmächtigung im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Vorlage einer Vollmachtskopie nicht ausreichend

1. Die Einreichung einer Vollmacht ist nicht nur Sachurteilsvoraussetzung, sondern dient auch als Beweis für ordnungsgemäße Bevollmächtigung. 2. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung kann im Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht nur durch Vorlage einer Originalurkunde nachgewiesen werden, in elektronischer Form gemäß 130a ZPO. Eine Kopie ist nicht ausreichend.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau - vom 11. März 2021 wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1; ZPO § 703;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Weiterbeschäftigung des Klägers sowie die Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung von Lohnabrechnungen und Zahlung von Vergütung.

1. 2. 3. 4. 5. a) b) c) aa) bb) cc) dd) ee) ff) gg) hh) ii) jj) kk) ll) mm) 6. a) b) aa) bb) cc) dd) ee) ff) gg) hh) ii) jj) kk) ll) 1. 2. 1. 2. 3.