Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau - vom 11. März 2021 wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen.
2.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Weiterbeschäftigung des Klägers sowie die Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung von Lohnabrechnungen und Zahlung von Vergütung.
1. 2. 3. 4. 5. a) b) c) aa) bb) cc) dd) ee) ff) gg) hh) ii) jj) kk) ll) mm) 6. a) b) aa) bb) cc) dd) ee) ff) gg) hh) ii) jj) kk) ll) 1. 2. 1. 2. 3.
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