A. Arbeitgeber und Betriebsrat schlossen am 10. Dezember 1987 eine Betriebsvereinbarung, die u.a. wie folgt lautet:
Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat wird vereinbart:
1. Ab 1988 wird den Beschäftigten des Bereiches Hamburg/Nord eine jährliche Sonderzahlung in Höhe des monatlichen Bruttoentgelts entsprechend dem am 1.10.86 vereinbarten Gehaltstableau gezahlt.
2. Die Auszahlung dieser Sonderzuwendung erfolgt jeweils im Mai bzw. November des laufenden Jahres zu je 50 v.H. ...
Am 27. Juni 1988 schrieb der Arbeitgeber an den Betriebsrat:
Betr.: Betriebsvereinbarung vom 4.10.1986 nebst Ergänzung vom 10.12.1987
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