Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 4. Oktober 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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