LAG Berlin - Urteil vom 26.03.1999
6 Sa 91/98; 6 Sa 187/99
Normen:
BGB § 615 ; KSchG § 11 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 11.05.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 93 Ca 54644/97

Nebenpflichten: Auskunft des Arbeitnehmers über anderweitigen Arbeitsverdienst während des Annahmeverzugs

LAG Berlin, Urteil vom 26.03.1999 - Aktenzeichen 6 Sa 91/98; 6 Sa 187/99

DRsp Nr. 2002/7964

Nebenpflichten: Auskunft des Arbeitnehmers über anderweitigen Arbeitsverdienst während des Annahmeverzugs

Zu den Anforderungen an eine Auskunft des Arbeitnehmers über anderweitigen Arbeitsverdienst während des Annahmeverzugs und zu den Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Ausgaben anlässlich der Erzielung des anderweitigen Verdienstes.

Normenkette:

BGB § 615 ; KSchG § 11 Nr. 1 ;

Tatbestand

Der Kläger stand vom 1.09.89 bis zum 30.06.97 als Sozialarbeiter in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten. Mit Rücksicht auf zwei unwirksame Kündigungen wurde er ab Januar 1994 nicht mehr beschäftigt.