LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 07.12.2005
3 TaBV 20/05
Normen:
GG Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 ; BetrVG § 77 Abs. 4 ; BGB § 134 ;
Fundstellen:
DB 2006, 1278
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 24.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 12/05

Negative Koalitionsfreiheit - unwirksame tarifliche Verpflichtung der Arbeitgeberin zur dauerhaften Vollmitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 07.12.2005 - Aktenzeichen 3 TaBV 20/05

DRsp Nr. 2006/1924

Negative Koalitionsfreiheit - unwirksame tarifliche Verpflichtung der Arbeitgeberin zur dauerhaften Vollmitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband

1. Die durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Koalitionsfreiheit schließt das Recht ein, einer Koalition fern zu bleiben oder aus dieser auszutreten (negative Koalitionsfreiheit).2. Die ausdrückliche Verpflichtung eines Arbeitgebers in einem Tarifvertrag, die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in einem bestimmten Arbeitgeberverband zu garantieren, verstößt gegen Art. 9 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Art 9 Abs. 3 Satz 1 GG.3. Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG schützt als einzige unmittelbare Drittwirkungsklausel des Grundgesetzes die Koalitionsfreiheit auch gegen private Übergriffe; die Vorschrift sichert allseitig und umfassend und erfasst alle Formen zwei- oder mehrseitiger Vereinbarungen ("Abreden") ebenso wie einseitige Handlungen ("Maßnahmen"), seien sie rechtsförmlicher oder faktischer Natur.

Normenkette:

GG Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 ; BetrVG § 77 Abs. 4 ; BGB § 134 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligte zu 2) (im Folgenden: Arbeitgeberin) aufgrund eingegangener Vereinbarungen auf Dauer Vollmitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) ... e.V. sein muss.