Auf die Berufung der Klägerin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 10.02.2017 sowie der Bescheid der Beklagten vom 04.11.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.03.2015 aufgehoben und die Beklagte wird verurteilt, den Bescheid vom 11.11.2005 aufzuheben und der Klägerin ab dem 01.01.2007 eine Altersrente für Schwerbehinderte zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen. Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|