Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 26. Mai 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf jeweils 5.000,- EUR für beide Instanzen festgesetzt.
Der Kläger ist der Sohn des 1925 geborenen und am 1997 gestorbenen R S (R) und der 1934 geborenen und am 2011 verstorbenen I S (I) und deren Alleinerbe. Er lebte mit seiner Mutter zum Zeitpunkt ihres Todes nicht in einem gemeinsamen Haushalt und wurde von ihr auch nicht unterhalten.
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