LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.11.2018
L 16 R 556/17
Normen:
SGB VI § 64; SGB VI § 259b;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 26.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 21 R 52234/13*6

Neufeststellung einer Regelaltersrente und großen Witwenrente

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2018 - Aktenzeichen L 16 R 556/17

DRsp Nr. 2019/20

Neufeststellung einer Regelaltersrente und großen Witwenrente

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 26. Mai 2017 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf jeweils 5.000,- EUR für beide Instanzen festgesetzt.

Normenkette:

SGB VI § 64; SGB VI § 259b;

Tatbestand:

Der Kläger ist der Sohn des 1925 geborenen und am 1997 gestorbenen R S (R) und der 1934 geborenen und am 2011 verstorbenen I S (I) und deren Alleinerbe. Er lebte mit seiner Mutter zum Zeitpunkt ihres Todes nicht in einem gemeinsamen Haushalt und wurde von ihr auch nicht unterhalten.