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Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit von betriebsratsinternen Abberufungen und Neuwahlen zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern sowie zur Besetzung von Ausschüssen, nachdem sich die Mehrheitsverhältnisse im Betriebsrat durch das Ausscheiden von Mitgliedern bzw. durch einen Listenwechsel geändert haben.
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