LAG Niedersachsen - Urteil vom 12.12.2005
5 TaBV 16/05
Normen:
BetrVG § 19 § 25 Abs. 2 § 27 Abs. 1 § 38 Abs. 2 § 78 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hameln - 3 BV 7/04 - 17.12.2004,

Neuwahlen zur erneuten Freistellung und Besetzung der Ausschüsse bei Änderung des Verhältnisses der Listen durch Listenwechsel von Betriebsratsmitgliedern

LAG Niedersachsen, Urteil vom 12.12.2005 - Aktenzeichen 5 TaBV 16/05

DRsp Nr. 2006/20064

Neuwahlen zur erneuten Freistellung und Besetzung der Ausschüsse bei Änderung des Verhältnisses der Listen durch Listenwechsel von Betriebsratsmitgliedern

»Ist die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern bzw. die Bestellung von Ausschussmitgliedern nach den Grundsätzen der Verhältniswahl erfolgt, hat der Betriebsrat über erneute Freistellung bzw. Besetzung der Ausschüsse Neuwahlen durchzuführen, wenn sich das Verhältnis der Listen durch den Listenwechsel von Betriebsratsmitgliedern ändert. Einer vorherigen Abberufung mit qualifizierter Mehrheit bedarf es in diesem Fall nicht.«

Normenkette:

BetrVG § 19 § 25 Abs. 2 § 27 Abs. 1 § 38 Abs. 2 § 78 ;

Gründe:

A

Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit von betriebsratsinternen Abberufungen und Neuwahlen zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern sowie zur Besetzung von Ausschüssen, nachdem sich die Mehrheitsverhältnisse im Betriebsrat durch das Ausscheiden von Mitgliedern bzw. durch einen Listenwechsel geändert haben.