I.
Die Beteiligten streiten über die Bestellung einer Einigungsstelle.
Die zu 2) beteiligte Arbeitgeberin betrieb eine Wertpapierhandelsbank und beschäftigte 32 Arbeitnehmer. Ihr Vorstand beschloss Anfang Februar 2005, den Betrieb stillzulegen und das Unternehmen zu liquidieren. Am 15. April 2005 bestätigte die Hauptversammlung die Liquidation. Parallel dazu betrieben mehrere Arbeitnehmer die Wahl eines Betriebsrats. Am 15. April 2005 wurde ein dreiköpfiger Betriebsrat gewählt. Der Liquidator der Arbeitgeberin lehnte Verhandlungen mit diesem über einen Interessenausgleich und Sozialplan ab.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|