Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 26.516,80 Euro festgesetzt.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die ausdrücklich oder sinngemäß geltend gemachten Zulassungsgründe nach §
I. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils i.S.d. §
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