Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.02.2016 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.399,94 EUR festgesetzt.
I.
Der Beklagte begehrt die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Köln.
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