SG Konstanz, vom 24.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 2252/99
Notfallbehandlung in einem nicht zugelassenen Krankenkhaus
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2002 - Aktenzeichen L 4 KR 1642/01
DRsp Nr. 2006/24129
Notfallbehandlung in einem nicht zugelassenen Krankenkhaus
Für die Dauer der Notfallbehandlung wird ein nicht zugelassenes Krankenhaus in das Sachleistungssystem der Krankenversicherung einbezogen und erbringt seine Leistungen nach denselben Grundsätzen, die für zugelassene Krankenhäuser gelten. Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses richtet sich dann allein gegen die Krankenkasse. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]