Zum zuständigen Gericht wird das Sozialgericht Hannover bestimmt.
I. Das Verfahren betrifft die Bestimmung des zuständigen erstinstanzlichen Gerichts nach §
Die Beteiligten, eine gesetzliche Krankenkasse und ein Krankenhaus (bzw. dessen Träger), streiten um die Vergütung von Krankenhausleistungen.
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